Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote
Sofern im Angebot kein Reservierungs- oder Lieferzeitraum genannt ist, sind sämtliche Angebote freibleibend. An die im Angebot genannten Preise halten wir uns 30 Tage gebunden.

2. Haftung
Nach Übergabe der Mietsache (Abschluss des Aufbaus bis Beginn des Abbaus) haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigungen und Diebstahl in Höhe des
Neuwertes, bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw.
Ersatzbeschaffung. Der Mieter sorgt für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sache. Bei Kauf bestehen für unsere Waren die gesetzliche Mängelhaftungsrechte.

3. Versicherung
Zur Minderung des Risikos aus Punkt 2 empfehlen wir den Abschluss einer geeigneten Versicherung und die Gestellung professionellen Wachpersonals.

4. Besondere Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Er sorgt eigenständig für alle Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen. Anfallende Gebühren (z.B.
Gema) sind vom Mieter zu tragen. Er verpflichtet sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und durchzuführen.

5. Personal
Sofern die Auftragsbestätigung die Gestellung von Personal für Auf- und Abbau oder Bewachung vorsieht, hat der Mieter dieses auf eigene Kosten bereitzustellen. Nicht vorhandenes Personal wird mit € 35,00/Stunde
berechnet. Während der Bau- und Betriebszeiten darf die Stromzufuhr nur mit Genehmigung der Licht- Ton- oder Bühnentechniker unterbrochen werden. Der Zugang zur elektrischen Anlage, insbesondere der Sicherungen, muss gewährleistet sein.

6. Zahlung
Das in der Auftragsbestätigung genannte Zahlungsziel ist verbindlich. Sollte dies dort nicht geregelt sein, besteht generell Vorkasse.

7. Zahlungsverzug.
Ist der Mieter/ Käufer mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dies den Vermieter/ Verkäufer von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.

8. Rücktritt
Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen folgende Stornokosten:
bis 30 Tage vor Aufbaubeginn (Lieferung/Abholung) 30 % der Auftragssumme
bis 15 Tage vor Aufbaubeginn (Lieferung/Abholung ) 50 % der Auftragssumme
bis 07 Tage vor Aufbaubeginn (Lieferung/Abholung ) 75 % der Auftragssumme
danach ist die volle Auftragssumme fällig.

9. Ersatz
Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unmöglich sein, so verpflichtet sich dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

11.Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10. Gerichtsstand ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Stillschweigen
Die Geschäftspartner bewahren Stillschweigen über die gesamten vereinbarten Leistungen und Konditionen.

12. Salvatoresche Klausel
Sollte eine der Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig sein oder der rechtlichen
Wirksamkeit entbehren, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt die von den Geschäftspartnern als gewollt angenommene Regelung.